Sicher und zuverlässig zu Ihrem Termin


Gerade bei medizinischen Terminen ist Verlässlichkeit entscheidend. Deshalb legen wir größten Wert auf strukturierte Abläufe, komfortable Fahrzeuge und eine respektvolle Betreuung während der gesamten Fahrt.

Gerade bei medizinischen Terminen ist Verlässlichkeit entscheidend. Deshalb legen wir größten Wert auf strukturierte Abläufe, komfortable Fahrzeuge und eine respektvolle Betreuung während der gesamten Fahrt.

 

Unsere Leistungen im Bereich Krankenfahrten


Wir übernehmen unter anderem:

  • Fahrten zum Hausarzt oder Facharzt
  • Klinikfahrten und Entlassungsfahrten
  • Dialysefahrten
  • Rehafahrten
  • Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie

Unsere Fahrzeuge sind modern ausgestattet und ermöglichen sowohl sitzende Patientenfahrten als auch Rollstuhlfahrten und Tragestuhlfahrten.

 

Rollstuhlfahrten und Tragestuhlfahrten


Für mobilitätseingeschränkte Personen bieten wir barrierefreie Rollstuhlfahrten sowie professionelle Tragestuhlfahrten an. 


Auch ohne Aufzug gewährleisten wir einen sicheren Transport vom Wohnraum bis zum Zielort. Unsere geschulten Fahrer sorgen für eine fachgerechte Sicherung und einen ruhigen, zuverlässigen Ablauf.

 

Ihr regionaler Krankenfahrdienst im Leipziger Land


Als etablierter Fahrdienst im Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig und Kreis Nordsachsen stehen wir für:

  • Zuverlässigkeit
  • Pünktlichkeit
  • Diskretion
  • Einfühlungsvermögen
  • Sichere Patientenbeförderung


Wir arbeiten eng mit Arztpraxen, Kliniken und Therapieeinrichtungen zusammen und sorgen für eine reibungslose Organisation Ihrer Krankenfahrt.

 

FAQ

Krankenfahrten sind Fahrten, die vom Arzt verordnet werden. Dafür bekommt man vom Arzt einen  Transportschein, bzw. eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“.


Hier können nur Fahrten zu Ärzten, in Kliniken oder in ambulante Rehaeinrichtungen verordnet werden. Die Verordnung, abzüglich ihres Eigenanteils bzw. ihrer Zuzahlung, rechnen wir mit ihrer Krankenkasse direkt ab. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Es gibt genehmigungsfreie Fahrten … und genehmigungspflichtige Fahrten.

  • Voruntersuchung zur stationären Einweisung (Einweisung muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen)
  • stationäre Einweisung und Entlassung
  • Nachuntersuchungen nach stationärer Entlassung
  • innerhalb von 14 Tagen ab Entlassungstag (maximal 5 Behandlungstage)
  • Voruntersuchung zur stationsersetzenden ambulanten Operation* (muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen)
  • stationsersetzende ambulante Operation* (Hin- und Rückfahrt)
  • Nachuntersuchung stationsersetzend ambulanter Operation* innerhalb von 14 Tagen ab OP-Tag (maximal 5 Behandlungstage)


Für ambulante Fahrten gilt: 

  • Genehmigungsfreie Fahrten sind nur bei einer  dauerhaften Mobilitätseinschränkung gegeben: darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz“G“ bzw. Pflegegrad 4+5.
  • Für alle Krankenfahrten ist eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten (grundsätzlich 10%, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- €). Dies entfällt bei vorliegender Zuzahlungsbefreiung.

Fahrten z.b zur Chemo- und Strahlentherapie, sowie Fahrten zur Dialyse sind genehmigungspflichtig. Nicht alle Transportscheine können mit der  Krankenkasse abgerechnet werden. Es gibt gesetzliche Vorgaben, an die sich die Krankenkassen halten.


Diese Fahrten müssen vor Beförderung eingereicht und bewilligt werden. In nahezu 100% der Fälle übernehmen die Kassen die Kosten für die genannten Fahrten binnen einer Woche. Gerne übernehmen wir den Beantragungsprozess für Sie. Sprechen Sie uns gerne an. 

Dieser wird immer  von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Wenn Sie beispielsweise bei einem Facharzt in Behandlung sind, bekommen Sie den Transportschein von diesem ausgestellt.

Bitte achten sie dringend auf die korrekte Ausstellung des Transportscheins, um Reklamationen seitens der Krankenkasse und dem Taxibetrieb zu vermeiden.

Liegt ein Transportschein vor , dann rechnen wir als Taxibetrieb diesen mit Ihrer Krankenkasse direkt ab.

Wie bei Medikamenten aus der Apotheke, sind auch Zuzahlungen für den Krankentransport zu leisten. Diese entfällt jedoch bei einer Zuzahlungsbefreiung. Sollten Sie einen Befreiungsausweis besitzen, dann legen Sie diesen dem Fahrer bitte vor. Höhe der Zuzahlung Grundsätzlich zahlen Versicherte einen Eigenanteil des Fahrpreises in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch 5,- € und maximal 10,- €. Die Belastungsgrenze beträgt maximal 2 Prozent des Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt. Die Berechnung bezieht sich dabei auf das gesamte Haushaltseinkommen Aber Achtung! Besondere Regelungen gelten für chronisch Kranke: Für Versicherte, die wegen zb. einer chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sind, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze von nur 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens im Haushalt Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an!

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